Grundsätzlich nicht. Das Entscheidende ist das Eigeninteresse der Auftraggebenden an einer Evangelisch-diakonischen Profilberatung, an einer nachhaltigen inhaltlichen Profilentwicklung und Profilumsetzung in ihrem Unternehmen / in ihrer Einrichtung.
Es gibt einige Regeln, die aus Erfahrung den Erfolg und die Effizienz einer Profilberatung sicherstellen:
a) Eine Evangelische Profilberatung wird immer erst nach einem ausführlichen Sondierungsgesprächzwischen Auftraggeber / Auftraggeberin und Berater vereinbart und aufgenommen. In diesem Gespräch werden folgende Themen erörtert und geklärt:
- der genaue Bedarf, ggf. der wahrgenommene Mangel, die Motivation, die Leitfragen und das Ziel der Auftraggeber für eine Beratung
- die vorhandenen oder auch fraglichen Ressourcen, die die Führungsebene für eine Ev. Profilberatung aufwenden kann
- wann genau in den Abläufen von Unternehmen bzw. Einrichtung der richtige Zeitpunkt ist für die Beratung
- mit welchem Umfang sie durchgeführt werden soll und kann.
b) Die Beratung erfolgt nur mit dem gesamten Vorstand bzw. Leitungsteam – aus der Erkenntnis und Erfahrung heraus, dass ein Profilentwicklungsprozess nur erfolgreich verläuft, wenn die komplette Führungsebene dahintersteht und sie mitvollzieht.
c) Die Beratung erfolgt, wenn die Auftraggeber ein Interesse daran haben, die Ergebnisse des Profilentwicklungsprozesses auf allen Ebenen des Unternehmens / der Einrichtung konsequent zu implementieren (Führung, Leitungsebenen, Mitarbeitende, Ehrenamtliche, Klientel, An- und Zugehörige der Klientel, Geschäftspartner, Quartier).
d) Die Beratung erfolgt nur, wenn die Auftraggeber ein Interesse daran haben und Ressourcen dafür bereitstellen können, die Ergebnisse des Profilentwicklungs- und eines anschließenden Implementierungsprozesses durch geeignete strukturelle Maßnahmen zu sichern und zu verstetigen.
e) Die Beratung erfolgt organisatorisch im Rahmen einer dafür zu bildenden Ihr gehören der Berater an und der auftraggebende Vorstand (bzw. Geschäftsführung oder Einrichtungsleitung). Als Brücke zur zweiten, möglicherweise auch dritten Leitungsebene können der Steuerungsgruppe Delegierte aus den Leitungskräftegremien dieser beiden Leitungsebenen angehören. Nach Absprache können auch Delegierte der betriebseigenen MAV Mitglied der Steuerungsgruppe sein. Die Sitzungsergebnisse der Steuerungsgruppe werden protokolliert.
f) Das Aufsichtsgremium des beauftragenden Unternehmens / Einrichtung wird verbindlich informiert über die Aufnahme, den Fortgang und die Ergebnisse der Beratung. Bei Wunsch oder Notwendigkeit wird es an gezielten Stellen der Beratung mit einbezogen. Das Unternehmen / die Einrichtung grundlegend betreffende Beschlüsse, die aus Ergebnissen der Beratung resultieren, trifft das Aufsichtsgremium nach Information und Vorlage aus der Steuerungsgruppe und dem Vorstand / der GF.