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Stellungnahme der Diakonie Hamburg zum Prostituiertenschutzgesetz

Am 1. Juli 2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen („Prostituiertenschutzgesetz“) in Kraft getreten. Kernelemente sind die Einführung einer Anmeldepflicht für Menschen in der Prostitution, einer gesundheitlichen Pflichtberatung und einer Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe. Erklärtes Ziel des Gesetzes ist "die Verbesserung der Situation für die in der Prostitution tätigen Personen durch die Stärkung ihres Selbstbestimmungsrechts und die Gewährleistung eines besseren Schutzes vor Ausbeutung, Zuhälterei, Gewalt und Menschenhandel" (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [BMFSFJ]).
 
Die Anmeldung als Prostituierte/ Prostituierter ist mit einem durch die zuständige Behörde zu führenden Beratungs- und Informationsgespräch verknüpft. In diesem Gespräch sollen die Beratenden u.a. Grundinformationen zu ihren Rechten und Pflichten erhalten. Weiterhin dient es - genauso wie die verpflichtende Gesundheitsberatung - dazu, den Zugang der Zielgruppen des Gesetzes in Beratungs- und Unterstützungsangebote zu verbessern. (Quelle: BMFSFJ 2017, s.o.)

Das Gesetz ist von den Ländern umzusetzen. In Hamburg liegt die Umsetzung des Gesetzes in der Federführung der BASFI, Referat Opferschutz.

Die Diakonie Hamburg begegnet Frauen in ihrer Sozialen Arbeit grundsätzlich mit Respekt und Akzeptanz, auch hinsichtlich ihrer Entscheidung in der Prostitution zu arbeiten. Wir möchten die Selbstbestimmungsrechte von Frauen in der Prostitution stärken – deswegen sind unsere Angebote freiwillig. Wir möchten vertrauensvolle Arbeitsbeziehungen aufbauen - dies erreichen wir durch die Niedrigschwelligkeit unserer Angebote.

Die „Fachberatungsstelle Prostitution“ der Diakonie Hamburg begrüßt die Zielrichtung des Prostituiertenschutzgesetzes, Menschen in der Prostitution vor Zwang, Ausbeutung und Gewalt schützen und ihre Selbstbestimmung fördern zu wollen.

Durch die derzeitige Fassung des Gesetzes, insbesondere durch das verpflichtende Anmeldeverfahren, kann jedoch unserer Auffassung nach kein ausreichender Schutz geleistet und Selbstbestimmung gefördert werden, weil es die Menschen ausschließt, die sich aus den unterschiedlichsten Gründen nicht anmelden können oder wollen:

In unseren Beratungsstellen „Sperrgebiet St. Georg“ und „Sperrgebiet St. Pauli“ arbeiten wir zu einem großen Teil mit Frauen in der Armutsprostitution, insbesondere mit Frauen aus osteuropäischen Ländern, die die Voraussetzungen für das gesetzlich geregelte neue Anmeldeverfahren nicht erfüllen können, z.B. weil sie nicht über eine Melde- oder Zustelladresse verfügen, oder weil sie sich durch eine Anmeldung durch nachzuzahlende Krankenkassenbeiträge hoch verschulden müssten. 

Darüber hinaus bedeuten eine Anmeldung als Prostituierte/ Prostituierter und das verpflichtende Mitführen eines „Prostituiertenausweises“ für alle Menschen, die in der Prostitution tätig sind, die Gefahr eines Outings und damit auch die Gefahr, Opfer von Diskriminierung und Stigmatisierung zu werden. Die Anmeldebescheinigung ist auch in einer Alias-Form erhältlich. Durch die Verpflichtung zum Mitführen des Personalausweises zu anderen Kontrollzwecken bietet die Aliasbescheinigung nur einen Pseudo-Schutz der Identität der in der Prostitution tätigen Personen. Die Diakonie Deutschland weist in einer Stellungnahme darauf hin, „dass die Anmeldebescheinigung in den falschen Händen zu einem gefährlichen Druckmittel werden kann."

Die Personen, die sich aus den unterschiedlichsten Gründen nicht anmelden können oder wollen, werden durch die Regelungen des neuen Gesetzes zur Anmeldung kriminalisiert und noch weiter an den Rand der Gesellschaft und in die Verschuldung gedrängt.

Die Frauen, die unsere Beratungsangebote nutzen, sind heute schon durch die Sperrgebietsverordnung mit Bußgeldern belastet. Das Arbeiten ohne Anmeldung im Sperrgebiet bedeutet, dass diese Frauen doppelt mit Bußgeldern belangt werden können- mit der Konsequenz, dass die Frauen noch stärker unter Druck geraten, Geld in der Prostitution verdienen zu müssen, um die Schulden zu tilgen. Dies bedeutet mit einer hohen Wahrscheinlichkeit den Verbleib in der Prostitution.

Wir befürchten, dass Prostitution durch das Prostituiertenschutzgesetzes noch mehr als bisher außerhalb legaler, sichtbarer Orte stattfinden wird, beispielsweise in den Industriegebieten oder an Stadträndern. Dies erhöht die Gefahr, Opfer von Gewalt und Ausbeutung zu werden und vermindert die Erreichbarkeit der Frauen in der Prostitution durch Beratungs- und Unterstützungsangebote wie das „Sperrgebiet“. Damit sinken zugleich auch die Chancen, Unterstützung bei der Legalisierung, beim Ausstieg bzw. Umstieg in andere Berufe und bei anderen Problemlagen zu erhalten. Auch der Zugang zum Gesundheitssystem verschlechtert sich. Damit drohen aus unserer Sicht nicht nur Risiken für die betroffenen Frauen, sondern auch gesamtgesellschaftliche Konsequenzen in Hinblick auf die Bekämpfung sexuell übertragbarer Krankheiten und anderer Infektionen, z.B. HIV und Hepatitis C.

Es ist auch zu erwarten, dass die Frauen sich aufgrund ihrer illegalen Tätigkeit in der Prostitution nicht mehr an öffentliche Stellen wie die Polizei wenden, wenn sie beispielsweise Opfer von Gewalt werden. Indem sie aus dem Schutz des Gesetzes herausfallen, sind sie unter Umständen schutzlos der Gewalt Dritter ausgeliefert.

Weiterhin ist zu befürchten, dass Dritte von den Regelungen des Gesetzes auf Kosten der Zielgruppen profitieren. So weist die Diakonie Deutschland auf das schon jetzt bestehende Problem des Handels mit Meldeadressen hin, das ihrer Einschätzung nach im Zuge des neuen Anmeldeverfahrens zunehmen wird. Realistisch ist auch, dass sich neben dem Handel mit Meldeadressen neue kriminelle Strukturen bilden, die den Menschen in der Prostitution die Regelung des Anmeldeverfahrens und die Beschaffung der dazu nötigen

Dokumente gegen Zahlung anbieten. Dies erhöht die Abhängigkeit der in der in der Prostitution Tätigen von Dritten und fördert darüber auch den nicht selbstbestimmten Verbleib in der Prostitution.

Wir schätzen, dass sich der überwiegende Teil unserer Nutzerinnen aus einem oder mehreren der o.g. Gründe nicht anmelden werden.

Entgegen der Zielrichtung des Gesetzes bedeutet das Prostituiertenschutzgesetz für die Menschen, die sich nicht anmelden können oder wollen eine massive Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen, geringere Möglichkeiten, selbstbestimmt zu arbeiten und zu leben und eine höhere Wahrscheinlichkeit, Opfer von Gewalt und Ausbeutung zu werden.

Die bundesrechtlichen Vorgaben sind eng, die Ausgestaltungsmöglichkeiten der Länder begrenzt. Trotzdem appelliert die Diakonie Hamburg an die Hamburger Verwaltung und Politik bei der Umsetzung des Bundesgesetzes in Hamburg darauf zu achten, dass

  • es nicht zu einer doppelten Belegung mit Bußgeldern aus Prostituiertenschutzgesetz und Sperrgebietsverordnung kommt, um die Verschuldung der Frauen nicht zu forcieren
  • die bestehenden niedrigschwelligen Beratungsangebote für die Zielgruppen gestärkt werden und insbesondere das Prinzip der Vertraulichkeit dieser Einrichtungen gewahrt wird.
  • Beratungs- und Unterstützungsangebote auch für diejenigen Personen offen sind, die sich voraussichtlich nicht anmelden können oder werden und daher unter verschärften Rahmenbedingungen in der Prostitution tätig sein werden.
  • Bei der Anmeldung die Anonymität gewahrt bleibt
Dr. Korinna Heimann, Diakonie Hamburg

Dr. Korinna Heimann

Stellvertretende Geschäftsbereichsleitung Hilfswerk
Diakonisches Werk Hamburg
Königstraße 54
22767 Hamburg