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Zeitstrahl der Corona-Phasen in den Kitas 2021

Eingeschränkter Regelbetrieb - ab Anfang Januar

Mit Beginn des Jahres 2021 wurden in den Kindertageseinrichtungen erneut Einschränkungen erforderlich. Eltern wurden am 06.01.2021 dazu aufgefordert ihre Kinder ab dem 11.01.2021 bis voraussichtlich 31.01.2021 grundsätzlich zu Hause zu betreuen. Die Öffnungszeiten wurden auf 08:00 – 15:00 Uhr begrenzt und stand allen Kindern in diesem Rahmen zur Verfügung. Bei personellen Engpässen konnten die Kitas in Absprache mit der Kita Aufsicht weitere Einschränkungen vornehmen. Für individuell gelagerte Notfälle, Kinder mit einem dringlichen sozialpädagogischen Förderbedarf und für Kinder deren Eltern in der Daseinsvorsorge oder in der Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen oder Sicherheit tätig sind standen weitergehende Betreuungszeiten zur Verfügung.

Die Elternbeiträge wurden erneut ausgesetzt.

Die Möglichkeit Kinderkrankengeld in Anspruch zu nehmen wurde ausgeweitet. Zunächst bestand die Möglichkeit im Jahr 2021 auch bei Ausfall der Kinderbetreuung für gesunde Kinder, insgesamt 20 statt 10 Krankentage pro Elternteil und bei Alleinerziehenden statt 20 Krankentagen 40 Tage in Anspruch zu nehmen. In einer erneuten Ausweitung gilt für das Jahr 2021 pro Elternteil 30 Tage und bei Alleinerziehenden 60 Tage.

Vor dem Hintergrund hoher Betreuungsquoten in Kindertageseinrichtungen appellierte die Sozialbehörde am 18.01.2021 an die Eltern, die Betreuung in der Kindertageseinrichtung tatsächlich nur in Anspruch zu nehmen, wenn eine andere Betreuung nicht möglich ist.

Die Weiterfinanzierung der Kindertageseinrichtungen ab dem 25.01.2021 wurde beschlossen. Die Kitaträger gewährleisten im Gegenzug die erforderliche Betreuung entsprechend der geltenden Vorgaben, den Schutz der Kinder, Eltern und Mitarbeiter*innen, halten Kontakt zu Familien, leisten konzeptionelle Arbeit und gewährleisten eine tägliche differenzierte Online-Meldung an die Sozialbehörde.

Erweiterte Notbetreuung - ab Ende Januar

Ab Montag, den 25.01.2021 bis zunächst Freitag, den 12.02.2021 kehrten die Hamburger Kindertageseinrichtungen zurück in die „Erweiterte Notbetreuung“. Die erweiterte Notbetreuung stand Kindern mit einem dringenden sozialpädagogischen Förderbedarf und Kindern deren Eltern Tätigkeiten ausüben, die für die Daseinsfürsorge bedeutsam oder für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen oder Sicherheiten notwendig sind, z.B. Polizei, Feuerwehr, Krankenhaus, Pflege, Eingliederungshilfe, Versorgungsbetriebe zur Verfügung. Kinder die aus familiären Gründen, individueller Notfälle oder deren Eltern alleinerziehend sind durften die Betreuung mindestens 20 Stunden die Woche in Anspruch nehmen.

Eingeschränkter Regelbetrieb - ab März

Ab dem 15.03.2021 kehrten die Kindertageseinrichtungen zurück in den „Eingeschränkter Regelbetrieb“ bis zunächst zum 28.03.2021. Alle Kinder konnten seit diesem Zeitpunkt wieder mindestens 20 Stunden wöchentlich in die Kindertageseinrichtungen kommen. Den Anspruch auf Betreuungszeiten in vollem Umfang hatten weiterhin die vormals benannten Anspruchsgruppen aus der „Erweiterten Notbetreuung“

Erweiterte Notbetreuung - ab April

Aufgrund stark steigender Infektionszahlen hatte der Hamburger Senat entschieden ab dem 02.04.2021 vorerst bis zum 18.04.2021 in die „Erweiterte Notbetreuung“ zurückzukehren. Die Vorgaben der Anspruchsberechtigten folgten denen von Anfang des Jahres. Es wurde konkretisiert, dass mindestens 20 Stunden bei dringendem Bedarf auch mehr Stunden bedeuten kann.

Die „Erweiterte Notbetreuung“ wurde bis zum 09.05.2021 und dann in einer erneuten Entscheidung bis zum 16.05.2021 verlängert.

Gleichzeitig wurde der Anspruch auf Betreuung über die bereits benannten Anspruchsgruppen, für mindestens 20 Stunden für Kinder erweitert, die das 5.Lebensjahr vollendet haben. Konkretisiert wurde, das zum vollumfänglichen Anspruch auch Kinder der Eingliederungshilfe gehören sowie wenn mindestens ein Elternteil in der Daseinsfürsorge oder wichtigen Infrastruktur tätig ist. 

Eingeschränkter Regelbetrieb - ab Mai

Ab dem 17.05.2021 kehrten die Hamburger Kindertageseinrichtungen in den „Eingeschränkten Regelbetrieb“ zurück. Die Kindertageseinrichtungen bieten seit diesem Zeitpunkt für alle Kinder eine Betreuung für 20 Stunden an. Betreuungszeiten in vollem Umfang erhalten Kinder mit einem sozialpädagogischen Bedarf, Kinder die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, Kinder bei denen mindestens ein Elternteil eine Tätigkeit ausübt die für die Daseinsfürsorge bedeutsam oder für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastruktur oder Sicherheit notwendig sind, Kinder alleinerziehender Eltern, Kinder die das 5.Lebensjahr vollendet haben oder Kinder die aus dringenden familiären Gründen sowie individuellen Notlagen einer Betreuung bedürfen.

Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ab Juni

Ab dem 07.06.2021 kehrten die Hamburger Kindertageseinrichtungen in den „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ zurück. Damit können seit diesem Zeitpunkt wieder alle Kinder entsprechend ihres Kita-Gutscheines uneingeschränkt in die Kitas gehen. Elternbeiträge für den Kitaplatz werden wieder erhoben. „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ heißt gleichzeitig, dass weiterhin Maßnahmen zum Infektionsschutz vor dem Coronavirus gelten. Dazu gehören u.a. auch weiterhin Kontaktdokumentation, Quarantänevorschriften, Abstandsgebote, Maskentragen, Eigenschnelltests und Raumhygiene.