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Informationen für Antragssteller

Europäische Förderung kann sich lohnen. Ob internationale Jugendbegegnung, Qualifizierung von Freiwilligen in der Flüchtlingsarbeit, Berufsorientierung für Alleinerziehende oder internationaler Austausch zum Thema Beschäftigung – die Europäische Union (EU) unterstützt innovative Projekte.

Europäische Förderpolitik
Neben der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik hat das „soziale Europa“ inzwischen einen eigenen Platz in der Europäischen Union: Für einen größeren sozialen Zusammenhalt in der EU soll in Menschen investiert und soziale Ausgrenzung bekämpft werden. Die europäischen Förderprogramme dienen dazu, die strategischen Ziele der EU umzusetzen. In den Bereichen Beschäftigung, Bildung, Migration, Antidiskriminierung, Gesundheit oder Chancengleichheit von Frauen und Männern bestehen daher vielseitige Fördermöglichkeiten.

„Förderphilosophie“
Die einzelnen Förderprogramme sind in die europäische Strategie der EU-Förderpolitik eingebettet. Diese „EU-Förderphilosophie“ benennt zentrale Kriterien für eine Förderung: Unterstützt werden neue, modellhafte Projekte, die unterschiedliche Partner – lokal und international – beteiligen und deren Ergebnisse auch für andere europäische Staaten interessant sein könnten. Grundsätzlich gilt das Prinzip der Kofinanzierung, das heißt: Die EU finanziert nur einen Teil der Gesamtkosten und ergänzt damit nationale Zuwendungen, andere Drittmittel und Eigenmittel der antragstellenden Einrichtungen.

EU-Förderung ist Projektförderung
Die Europäische Union unterstützt Projekte, sie bietet keine Regelförderung. Die Vorbereitung eines EU-Projektes bedarf einer langfristigen Planung, um die Projektkonzeption zu entwickeln, sich mit den (internationalen) KooperationspartnerInnen abzustimmen und die Kofinanzierung zu sichern.
Checkliste: Vorbereitung eines EU-Projektes

Transnationale Zusammenarbeit
EU-Projekte suchen nach innovativen Lösungen für gemeinsame Fragestel¬lungen in der Europäischen Union. Für viele EU-Anträge ist daher eine Kooperation mit internationalen PartnerInnen erforderlich. Länderübergreifende – transnationale – Zusammenarbeit bedeutet gegenseitiger Austausch von Informationen, Erfahrungen und bewährten Praktiken. Die Formen des internationalen Austauschs sind vielfältig: Bilaterale oder multilaterale Arbeitstreffen, europäische Netzwerke, Workshops, Fachtagungen oder Studienbesuche. Wie finde ich europäische PartnerInnen, die zu meinem Projekt passen? Neben den persönlichen Europa-Kontakten der jeweiligen Einrichtung helfen Partnerbörsen und Projektdatenbanken der EU-Förderprogramme im Internet weiter.

Wege der Antragstellung
Die Anforderungen an die Antragstellung sind je nach Maßnahme unterschiedlich. Einige EU-Förderprogramme werden direkt von der Europäischen Kommission, andere dezentral von den EU-Mitgliedstaaten verwaltet, die zur Durchführung nationale Koordinierungsstellen beauftragen. Diese informieren über die jeweiligen Förderrichtlinien und beraten die Antragstellenden zu den Projektanträgen. Trotz Vielfalt in der Förderlandschaft gibt es einige gemeinsame Punkte, die in der Konzeption von EU-Anträgen zu berücksichtigen sind: Checkliste: EU-Antragstellung.

Chancen für soziale Einrichtungen
Soziale Einrichtungen können jedoch nicht nur als Antragstellende von EU-Projekten tätig werden. Sie können sich beispielsweise auch als Kooperationspartner an anderen Projekten beteiligen oder als Aufnahmeorganisation von internationalen Freiwilligen im Rahmen des Europäischen Freiwilligendienstes aktiv werden. Denn: Internationale Kontakte bereichern die eigenen Arbeitskonzepte und können zu grenzüberschreitenden Partnerschaften führen. EU-Förderung bedeutet Investition und Chance zugleich: Investition in eine umfassende Projektvorbereitung und die Chance, mit europäischen Fördergeldern neue Projekte durchzuführen und wertvolle internationale Kontakte aufzubauen.

Dirk Hauer, Diakonie Hamburg

Dirk Hauer

Leitung Soziales und Pflege
Diakonisches Werk Hamburg
Königstraße 54
22767 Hamburg