Der Schutz von Kindern und Jugendlichen als integraler Bestandteil von Förderung, Betreuung und Erziehung gehört zu unserem Selbstverständnis in der diakonischen Kinder- und Jugendhilfe. Nur so kann ein junger Mensch zu einem selbstbewussten erwachsenen Menschen, zu einem selbstbestimmten Mitglied unserer Gesellschaft aufwachsen.
Kinderschutz bedeutet für uns auch, einen vertrauensvollen Zugang zu jungen Menschen und Familien zu finden, professionelle Verantwortung zu übernehmen und dran zu bleiben, auch wenn es schwierig wird. Diakonische Einrichtungen entwickeln mit den Menschen, die sie begleiten, individuelle Lösungen, um mit krisenhaften Situationen umzugehen. Sie bieten Schutz, Freiräume für Entwicklung, Hilfe und Unterstützung für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Familien.
Hamburger Enquete-Kommission "Kinderschutz und Kinderrechte"
Die Enquete-Kommission hatte sich nach Beschluss der Bürgerschaft Ende 2016 aus Vertretungen der Fraktionen und hochrangigen Sachverständigen konstituiert mit dem Ziel, Ende 2018 Empfehlungen zur Verbesserungen im Kinderschutz vorzulegen.
Neben den Anhörungen von Gabi Brasch haben Referent*innen aus dem Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe nicht nur an den öffentlichen Sitzungen der Enquete-Kommission teilgenommen, sondern durch Kontakte und Einladungen von Kommissionsmitgliedern, auch in den Kreis der DW-Mitglieder, eigene fachliche Auffassungen aktiv eingebracht.
- Gewissheiten prüfen - Zugänge ermöglichen für eine Richtungsänderung im Kinderschutz
- Debattenbeitrag des Diakonischen Werkes Hamburg zu Empfehlungen der Enquete-Kommission
- „Kinderrechte und Kinderschutz stärken“
Kooperation im Kinderschutz
Kooperation und Zusammenarbeit im Kinderschutz werden in Hamburg und auch bundesweit unter der Fragestellung diskutiert, ob und vor allem wie der Kinderschutz verbessert werden kann. In den Arbeitsfeldern der Hamburger Kinder- und Jugendhilfe (Kita- ASD, Ganztag, offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung) finden Aushandlungsprozesse statt, wie Kooperation gelebt werden kann, wer mit wem kooperiert und welche Rolle die Familien spielen. Uns ist es wichtig den Dialog zu befördern und die "Hinweise und Thesen zur Koopertion im Kinderschutz" als Orientierungshilfe für die Praxis anzubieten.
Bundeskinderschutzgesetz
Das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz ist das Ergebnis eines langen Entwicklungsprozesses.
Der Bundesverband Diakonie hat diesen Entwicklungsprozess begleitet und die nunmehr geltenden Kinderschutz-Normen bewertet.
Schutzkonzepte
Konzepte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Jugend- und Eingliederungshilfe sind seit dem 1. Januar 2012 gesetzlich vorgeschrieben (§§ 45, 79a SGB VIII). Die „Leitfragen zum Kinderschutz" sind unter Beteiligung des Diakonischen Werkes Hamburg entwickelt worden. Sie sollen dazu dienen, die Auseinandersetzung zu Fragen des Kinderschutzes anzuregen und die Weiterentwicklung von trägerspezifischen bzw. einrichtungsinternen Schutzkonzepten zu unterstützen.
Vereinbarungen Kinderschutz
Die Hamburger Rahmenvereinbarung zum Schutzauftrag gilt für alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und ist unter Beteiligung des Diakonischen Werkes entwickelt worden. Sie hat das Ziel, die in den §§ 8a Abs.4 und 72a Abs.2 und 4 SGB VIII enthaltenen Regelungen in Hamburg in der Weise umzusetzen, dass die Wahrnehmung des Schutzauftrages im Rahmen partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe durch eine klare Aufgabenstellung verbessert wird.
Vereinbarung zum Schutz von Kindern zwischen Der Diakonie Deutschland und Dem Unabhängig Beauftragten für Fragen des Sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)
Empfehlung zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs durch Mitarbeitende
Arbeitshilfe bei sexualisierter Gewalt