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Charta zur Betreuung sterbender Menschen

Die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland setzt sich für die Belange von Menschen ein, die an einer fortschreitenden, lebensbegrenzenden Erkrankung leiden und mit Sterben und Tod konfrontiert sind.

Die Bedürfnisse schwerstkranker und sterbender Menschen stehen im Mittelpunkt der Ziele der Charta. Um die Betreuung der Betroffenen in Deutschland zu verbessern wurden fünf Leitsätze entwickelt, die Aufgaben, Ziele sowie Handlungsbedarfe beschreiben.

Die Träger der Charta sind die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband e. V. und die Bundesärztekammer. Maßgeblich gefördert wird die Charta durch die Robert-Bosch-Stiftung und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

„Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen"

Unter diesem Leitmotiv stehen die fünf Leitsätze der Charta. Das erklärte Ziel ist es, diese Aussage Realität werden zu lassen: Alle Menschen, die eine hospizlich-palliative Versorgung benötigen, haben Zugang zu ihr! In fünf Leitsätzen werden Aufgaben, Ziele und Handlungsbedarfe  erläutert, die dafür in den Blick genommen werden sollen.  

Die Umsetzung und Zukunft der Charta

Die Umsetzung der Ziele ist eine nationale, institutionelle und persönliche Aufgabe:

Es reicht nicht, nur Forderungen zu postulieren. Diese Forderungen und die Annäherung an die Vision müssen gestaltet werden. Die Umsetzung der Ziele der Charta ist daher eine nationale Strategie. Es muss eine öffentliche sichtbare Verantwortung der Gesellschaft, der Politik und aller Beteiligten im Gesundheitssystem für die letzte Lebensphase und das Sterben entwickelt werden.

Politik, Verwaltung und Kostenträger müssen systematisch einbezogen werden, bis hinein in die einzelnen Kommunen. Auf Hamburg bezogen bedeutet das, dass in den jeweiligen Bezirken gemeinsam mit den Verbänden und Trägereinrichtungen daran gearbeitet wird, dass jeder betroffene Mensch unabhängig von der zugrundeliegenden Erkrankung, seiner jeweiligen persönlichen Lebenssituation oder vom Versorgungsort eine qualitativ hochwertige Versorgung und Begleitung erhält.

Alle Informationen zur Charta sind hier auf der offiziellen Website zu finden www.charta-zur-betreuung-sterbender.de/


Die Charta auf dem Weg

Vor 10 Jahren im September 2010 wurde die Charta veröffentlicht. Vorangegangen war ein einmaliger, hochgradig konsensorientierter Prozess. Den beteiligten Akteuren ist es ein elementares und sehr persönliches Anliegen, sich für die Belange schwerstkranker und sterbender Menschen einzusetzen.

Seitdem  wurden viele weitere Organisationen, Kommunen, Politiker*innen und Bürger*innen in den Prozess einbezogen. Sie alle tragen dazu bei, die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit den existentiellen Phänomenen Sterben, Tod und Trauer zu fördern und die Ziele der Charta stärker im öffentlichen Bewusstsein zu verankern.

Bislang haben sich über 2.000 Institutionen und mehr als 27.000 Einzelpersonen mit ihrer Unterschrift für die Charta und ihre weitere Umsetzung eingesetzt.