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Bundesteilhabegesetz: Echte Teilhabe statt kommunalem Sparprogramm

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) geht den ersten wichtigen Schritt in Richtung der Überführung der Leistungen der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe hinaus in ein neues Rehabilitations- und Teilhabegesetz. Begrüßenswert ist in dem Zuge die Umsetzung der UN Behindertenkonvention, die bereits im Koalitionsvertrag 2013 entschieden und festgelegt wurde. Aus dem Fürsorgerecht soll ein modernes Teilhaberecht entstehen.

Richtig und notwendig ist es, die Hilfen aus Sicht der Betroffenen zu denken und zu gestalten, unabhängig von deren Wohnform und Einkommen. Selbstbestimmung und Arbeit müssen weiter gefördert werden. Es darf aber nicht vergessen werden, dass in den Reformen ebenfalls formuliert ist, dass neue Ausgabendynamiken verhindert werden sollen. Gerade dies spiegelt sich aktuell noch zu sehr in den zurückliegenden, viel diskutierten Entwürfen wieder, die deswegen zu Recht in der Kritik standen. Der Gedanke eines kommunalen Einsparungssystem ist noch tief verwurzelt.

Vor uns liegt eine historische Chance, die Hilfen so rechtlich und inhaltlich auszugestalten, dass diese einen echten Nachteilsausgleich für alle Menschen mit Behinderungen darstellen. Das BTHG geht hier den ersten Schritt, aber eben nur den ersten.

Der Bundestag hat am 01.12.16 der vorliegenden Fassung zugestimmt, der Bundesrat wird dieser, aller Voraussicht nach, am 16.12.16 folgen. Aufgrund des massiven Widerstandes von den Verbänden und anderen Interessenvertretern sind viele notwendige Änderungsanträge in die verabschiedete Fassung noch kurzfristig eingeflossen. So wurde, wie von uns lange gefordert, das Gleichrangverhältnis von Pflege und Eingliederungshilfe wieder festgeschrieben, das eine notwendige Rechtssicherheit gewährleisten soll. Über das PSG II und PSG III besteht aber durchaus weiter die realistische Gefahr eines „Verschiebebahnhofs“ hin zur Pflege durch die Hintertür. Der MdK prüft aktuell alle Bewohner in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die dann sehr wohl, nach Erhalt einer Pflegestufe, auch über andere Pflegeleistungen mit Teilhabecharakter versorgt werden können.

Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben wurden verbessert sowie das Wohnen in ambulanten Wohngemeinschaften wieder gestärkt. Die Neudefinition des leistungsberechtigen Personenkreises wurde ebenfalls aufgehoben und soll bis zum Inkrafttreten im Jahr 2023 evaluiert werden. Hier muss darauf geachtet und daraufhin mitgewirkt werden, dass Personen mit einem vermeintlich geringerem oder solitärem Hilfebedarf nicht von notwendigen Leistungen ausgeschlossen werden. Das Problem ist also vertagt, noch nicht gelöst.

Tariflich vereinbarte Vergütungen und Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen dürfen aktuell nicht mehr im direkten Vergleich als unwirtschaftlich abgelehnt werden. Dennoch bleibt der Wettbewerbsdruck in den Einrichtungen der Behindertenhilfe generell aufgrund des „externen Vergleichs“ vorhanden. Das gesamte System ist nicht unter qualitativen Gesichtspunkten aufgestellt worden, sondern primär unter wirtschaftlichen, was grundsätzlich niemals die Bedürfnisse der Betroffenen abbilden kann. Standards und Leistungen werden langfristig abgesenkt. Kostendruck und Regelprüfungen ohne vorhandene Qualitätsstandards lehnen wir ab. Die Trennung von Sach- und Fachleistungen wird zu erheblichen Koordinierungsproblemen führen. Ebenso sind das geplante „Poolen“ von Leistungen sowie andere Einschränkungen, die das elementare Wunsch und Wahlrecht eines Betroffenen einengen, weiter kritisch zu sehen.

Der nächste Schritt auf dem Weg zur selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist die Klärung der Umsetzung des Bundesgesetzes auf Landesebene. Der Prozess und die Auswirkungen der Evaluationsregelung werden dabei wichtige Faktoren sein, die es zu beobachten und mitzugestalten gilt.


Bestehende Strukturen der Hilfelandschaft, die sich bewährt haben, müssen erhalten und ausgebaut werden. Das kann nur geschehen durch Stärkung des Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen, unabhängige professionelle Beratung, Reduzierung von Zugangshürden und langfristige, garantierte Unterstützungsleistungen in allen Lebensbereichen.

16.12.2016

Tanno Brysinski, Diakonie Hamburg

Tanno Brysinski

Ev. Arbeitsgemeinschaft Eingliederungshilfe & Referent Soziale Teilhabe
Diakonisches Werk Hamburg
Königstraße 54
22767 Hamburg