Internationale Studierende, die an einer Hamburger Hochschule immatrikuliert sind, können eine Beihilfe beantragen, wenn sie aus einem der DAC Länder kommen: www.bmz.de
Nicht gefördert werden:
- Promotionen
- Zweitstudiengänge
- Langzeitstipendiaten/innen
- Asylberechtigte, die BAföG erhalten
- Studierende mit deutschen oder europäischen Ehepartnern/innen
Die finanzielle Unterstützung wird aus Mitteln von Brot für die Welt und der evangelisch-lutherischen Nordkirche zur Verfügung gestellt. Da es sich bei den Beihilfen nicht um staatliche Gelder handelt, besteht auch kein Rechtsanspruch auf diese Mittel.
Wir setzten bei wiederholter Förderung ein gesellschafts- oder entwicklungspolitisches Engagement voraus. Bei der ersten Antragstellung informieren wir gern über Angebote der ESG Hamburg www.esg-hamburg.de, des Studienbegleitprogrammes für internationale Studierende (STUBE) und anderen Organisationen.
Alle Informationsblätter und Antragsformulare können von dieser Homepage (siehe "Downloads") heruntergeladen werden: