Ein solcher Aufenthalt soll den Studierenden ermöglichen, ihr fachbezogenen Wissen aus dem Studium in der Praxis im Heimatland anzuwenden. Gleichzeitig bietet ein Heimataufenthalt die Chance, Kontakte zu potenziellen Arbeitgeben aufzunehmen, eine Studienarbeit mit Bezug zum Heimatland zuschreiben und die eigene Familie zu besuchen.
Leistungen des BSPA-Programms:
- Flugkosten: max. 1.280 Euro
- Reisekostenpauschale: max. 500 Euro (für doppelte Lebenshaltungskosten)
Was wird gefördert?
- Ein Aufenthalt zur Vorbereitung und Anfertigung bzw. zu Recherchezwecken einer Studienarbeit
- Ein Aufenthalt zur Absolvierung eines studien- oder berufsrelevanten Praktikums
Besonders gute Chancen der Förderung haben Praktikumsstellen und Examensarbeiten mit entwicklungsbezogener Relevanz und Themen/Projekte zur nachhaltigen Entwicklung oder eine Tätigkeit im sozialen Bereich.
Wer wird gefördert?
Teilnehmen können Studierende aus Afrika, Asien, Lateinamerika und Osteuropa bzw. einem Land der DAC Liste der OECD (Verlinkung) die an einer Hochschule in den Bundesländern Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern studierenden.
Gefördert werden können Studierende, die:
- kein Stipendium erhalten
- sich im fortgeschrittenen Bachelor- oder Masterstudium befinden
- in den letzten 20 bis 24 Monaten nicht in ihrem Herkunftsland waren
- die Reisekosten selbst nicht bezahlen können
- ein nachweisliches entwicklungspolitisches Interesse haben und dies durch Engagement zeigen
Von der Förderung ausgeschlossen sind Studierende, die sich im Postgraduiertenstudium (PhD) befinden.
Weitere Informationen gibt es im Merkblatt. Hier können Sie sich auch der Antrag auf eine BPSA-Förderung heruntergeladen werden.