Im Grundgesetz steht: Kirche und Diakonie können selbst entscheiden, wie sie ihr Arbeitsrecht gestalten, also eigene Spielregeln festlegen. Wo aber sind die Grenzen und an welche staatlichen Vorgaben muss sich auch die Diakonie halten? Wie sehen eigentlich zur Zeit die Arbeitsverhältnisse zwischen den diakonischen Einrichtungen in Hamburg und den Mitarbeitenden aus? Müssen Mitarbeitende immer Kirchenmitglieder sein? Und: Wohin will die Diakonie Hamburg in Zukunft beim Thema Arbeitsrecht? Antworten gibt die Präsentation "Die Diakonie Hamburg als Arbeitgeberin".
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