ESF-Mittel werden sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene verwaltet und ausgeschrieben.
ESF Hamburg
In Hamburg veröffentlicht die Sozialbehörde Leistungsbeschreibungen für die Förderung klar umrissener Projekte, auf die sich alle interessierten Träger innerhalb eines definierten Zeitraums bewerben können. Die Ausschreibungsfristen umfassen oft nur 4 bis 6 Wochen. Eine gute Vorbereitung des eigenen Vorhabens und der Bewerbung ist daher erforderlich. Sinnvoll ist auch eine vorherige Kontaktaufnahme zu der zuständigen Fachbehörde, insbesondere dann, wenn die Kofinanzierung durch die Stadt Hamburg erfolgen soll.
Gefördert werden Projekte vor allem in den Bereichen
- Integration in Arbeit, Unterstützung von Benachteiligten am Arbeitsmarkt
- Soziale und berufliche Teilhabe
- Unterstützung von Menschen mit Migrationsgeschichte
- Gleichstellung und Antidiskriminierung
- Förderung beim Übergang Schule/Beruf
- Berufliche Bildung
Projektbeispiele und aktuelle Ausschreibungen finden sich auf der Homepage des ESF Hamburg:
www.esf-hamburg.de
ESF für Deutschland
Auf Bundesebene fördern das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das Familienministerium (BMFSFJ), das Bildungs- und Forschungsministerium (BMBF), das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) und das Bundesbauministerium soziale Projekte mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
Gefördert werden Projekte in einem breiten Spektrum der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Die Förderquoten, Laufzeiten und weitere Förderbedingungen variieren je nach Programm und Förderrichtlinie.
Informationen zum Bundesprogramm des ESF, zu den einzelnen Programmen sowie aktuelle Förderaufrufe finden sich auf der ESF-Webseite.