Alle Hamburger Schulen und ihre Kooperationspartner der Kinder- und Jugendhilfe stehen vor der Aufgabe, sich mit der gemeinsamen Umsetzung von Kinderschutzkonzepten zu befassen. Mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 hat eine Arbeitsgruppe „Prävention, Kinderschutz und Umgang mit Gewaltvorfällen“ ihre Arbeit aufgenommen, um diesen Prozess zu unterstützen. Erarbeitet wurden fachliche Empfehlungen, Erfahrungen und Anregungen, die Leitungen dabei unterstützen, beim Thema „Kinderschutz in Kooperation“ zum Wohle der Kinder zu handeln. Dabei steht die Zusammenarbeit und Entlastung aller Fachkräfte, die mit Kindern arbeiten sowie die Erhöhung der Handlungssicherheit aller Beteiligten in schwierigen Situationen an erster Stelle. Das Eckpunktepapier zur "Kooperation im Kinderschutz im Ganztag" ist zwischen der Schul- und Sozialbehörde sowie mit den Jugendhilfeträgern und Verbänden abgestimmt.
Es finden sich Eckpunkte zu folgenden Themen:
Teil 1
- Abgrenzung Datenschutz und Schweigepflicht
- Fachlicher Austausch
- Verschwiegenheitspflicht
- Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (KWG) und Gefährdungseinschätzung
- Begründeter Verdacht auf KWG
- Rechtfertigender Notstand § 34 StGB
- Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Kinderschutz von Jugendhilfe und Schule im Ganztag
- Gewaltvorfälle im Ganztag und Klärung des Umgangs mit Gewaltmeldungen im Rahmen der Kooperation an GBS-Standorten
Teil 2
- Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe im Ganztag (Prävention)
- Verdachtsfälle innerhalb des Ganztags (Intervention)
- Anregungen für eine kooperative Praxis