Jugendsozialarbeit ist ein Leistungsbereich der Jugendhilfe, der die berufliche, schulische und soziale Integration junger Menschen und deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben insgesamt zum Ziel hat. Die Rechtsgrundlage findet sich im Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe §13 SBG VIII. Die Jugendsozialarbeit bietet allen jungen Menschen sozialpädagogische Hilfen zur Unterstützung an, um soziale Benachteiligung auszugleichen oder persönliche Beeinträchtigungen zu überwinden.
Junge Menschen müssen ihre Wege und Ziele selbst bestimmen können!