Offene Kinder- und Jugendarbeit ist ein Leistungsbereich der Jugendhilfe der allen jungen Menschen zu ihrer Persönlichkeitsentwicklung selbstbestimmt und freiwillig zur Verfügung steht. Offene Kinder- und Jugendarbeit setzt an den Interessen junger Menschen an und wird von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet. Sie unterstützt die Entwicklung eigenverantwortlicher und gemeinschaftsfähiger Persönlichkeiten und arbeitet vernetzt und kooperativ im Sozialraum. Die Rechtsgrundlage findet sich im Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe §11 SGB VIII.
Mehr zum Selbstverständnis und zur Arbeitsweise der Offenen Kinder- und Jugendarbeit lesen Sie im Beitrag "Kaffee trinken und Billard spielen".