Am Freitag, den 13.03.2020 wurden alle Kitas und Hamburger Eltern informiert, dass Kontakte auf das absolute Minimum zu reduzieren sind. Alle Eltern wurden aufgerufen, ihre Kinder grundsätzlich, vorerst bis zum 29.03.2020 zu Hause zu betreuen. Es wurde darauf hingewiesen, dass auf eine Betreuung bei Großeltern oder anderen Personen, die zur Risikogruppe gehören, zum Schutze dieser Gruppen verzichtet werden soll. Eine Betreuung blieb sichergestellt für die Kinder deren Eltern vornehmlich eine Tätigkeit ausüben, die für die Daseinsfürsorge und die Aufrechterhaltung der Infrastruktur bedeutsam ist.
Die „Notbetreuung“ wurde verlängert bis zum 19.04.2021. Die Daseinsfürsorge und die Aufrechterhaltung der Infrastruktur wurde durch ein z.B. im medizinischen oder pflegerischen Bereich, Ver- und Entsorgungsbetriebe geringfügig konkretisiert. Ergänzt wurde, dass eine Betreuung auch in begründeten Einzelfällen oder in anders gelagerten Notfällen erfolgen kann. Die letztendliche Entscheidung, ob ein Betreuungsbedarf vorliegt treffen die Eltern.
Die „Notbetreuung“ wurde erneut verlängert bis zum 06.05.2020. Die Daseinsfürsorge und die Aufrechterhaltung der Infrastruktur wurde durch folgende z.B. Polizei, Feuerwehr, Krankenhaus, Pflege, Eingliederungshilfe, Versorgungsbetriebe konkretisiert. Ergänzend wurden jetzt, neben den individuell begründeten Notlagen, noch Kinder von Alleinerziehenden und Kinder mit einem dringlichen sozialpädagogischen Förderbedarf in die Anspruchsgruppen mit aufgenommen.
Alle Eltern müssen für die Zeiten in denen die Kita-Regelversorgung eingeschränkt ist keine Elternbeiträge zahlen.
Am 23.04.2020 wurde entschieden die Kostenerstattung für die Hamburger Kitaträger über den 28.04.2020 hinaus fortzusetzen. Die Kitaträger gewährleisten weiterhin die jeweils erforderliche Betreuung im Rahmen der geltenden Vorgaben, berichten kitaspezifisch auf Grundlage einer Online-Abfrage zur Durchführung und Inanspruchnahme der Betreuung in der Pandemie, erstellen eine Notbetreuungskonzeption und passen diese entsprechend der sich fortlaufend ändernden Vorgabe an und setzen die erforderlichen Hygieneanforderungen zum Schutz von Kinder, Eltern und Mitarbeiter*innen um.
Zudem boten die Kitaträger, ab dem 15.05.2020, innerhalb der Notbetreuung für Kinder, die die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen ein Mittagessensangebot zur Abholung an.