Die Elternbeiträge wurden erneut ausgesetzt.
Die Möglichkeit Kinderkrankengeld in Anspruch zu nehmen wurde ausgeweitet. Zunächst bestand die Möglichkeit im Jahr 2021 auch bei Ausfall der Kinderbetreuung für gesunde Kinder, insgesamt 20 statt 10 Krankentage pro Elternteil und bei Alleinerziehenden statt 20 Krankentagen 40 Tage in Anspruch zu nehmen. In einer erneuten Ausweitung gilt für das Jahr 2021 pro Elternteil 30 Tage und bei Alleinerziehenden 60 Tage.
Vor dem Hintergrund hoher Betreuungsquoten in Kindertageseinrichtungen appellierte die Sozialbehörde am 18.01.2021 an die Eltern, die Betreuung in der Kindertageseinrichtung tatsächlich nur in Anspruch zu nehmen, wenn eine andere Betreuung nicht möglich ist.
Die Weiterfinanzierung der Kindertageseinrichtungen ab dem 25.01.2021 wurde beschlossen. Die Kitaträger gewährleisten im Gegenzug die erforderliche Betreuung entsprechend der geltenden Vorgaben, den Schutz der Kinder, Eltern und Mitarbeiter*innen, halten Kontakt zu Familien, leisten konzeptionelle Arbeit und gewährleisten eine tägliche differenzierte Online-Meldung an die Sozialbehörde.