Präambel
Die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände, der bpa sowie die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, Amt für Soziales verständigen sich zur Weiterentwicklung der ambulanten Sozialpsychiatrie in Hamburg - Umsetzung des Beschlusses der Vertragskommission vom 19.11.2012, Ziff. 1.1 – auf die folgenden rahmensetzenden Eckpunkte.
Dies geschieht im gemeinsamen Willen, in einem transparenten, partizipativen Umgestaltungsprozess den Systemzugang und die sozialräumlichen Angebotsstrukturen in der ambulanten Sozialpsychiatrie der FHH personen- und bedarfsorientiert fortzuentwickeln. Alle Akteure – die Leistungsberechtigten, ihre Interessenvertretungen, die Leistungserbringer, ihre Verbände, der Leistungsträger – wirken dabei vertrauensvoll zusammen. Dazu wird eine Vereinbarung zum Begleitmanagement getroffen.
Beide Seiten (Verbände und Anbieter sowie Sozialhilfeträger Hamburg) sind sich in der Zielsetzung sowie der Notwendigkeit eines sukzessiven Umsetzungsprozesses einig. Es wird eine Konvergenzphase von drei Jahren zur Unterstützung des Umstiegs vereinbart. Die Konvergenzphase endet zum 31.12.2016. Die Vertragskommission SGB XII beauftragte die bestehende AG ASP-Begleitmanagement - per Beschluss vom 13.12.2016 - ihre Arbeit in 2017 fortzusetzen.