Am 19.12.2018 wurde der neue Landesrahmenvertrag SGB IX für Hamburg unterzeichnet. Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) als zuständige Behörde für Eingliederungshilfe hat am 19.12.2018 mit den Wohlfahrtsverbänden einen Landesrahmenvertrag geschlossen, der die Leitgedanken des Bundesteilhabegesetzes umsetzt und den Interessen aller Beteiligten gerecht wird. Hamburg geht damit als erstes Bundesland diesen Schritt. Des Weiteren wurde ein „Letter of Intent“ verabschiedet, der die weiteren Umsetzungsschritte und die gemeinsame Verantwortung der Akteure zum Ausdruck bringt. Die Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. (LAG) hat als Interessenvertretung hieran maßgeblich mitgewirkt. Der Landesrahmenvertrag regelt die Bedingungen für den Abschluss von Vereinbarungen über die Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe. Er soll sicherstellen, dass sich diese Vereinbarungen an dem Auftrag, den Zielen und den Grundsätzen des SGB IX ausrichten.
Im Februar 2019 wurde zudem, im Sinne des „Letter of Intents“, ein Begleitmanagement zur weiteren Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Hamburg eingesetzt. Derzeit wird der verabschiedete Landesrahmenvertrag SGB IX redaktionell überarbeitet und ergänzt.
In Hamburg erhalten über 20.000 behinderte Menschen Leistungen der Eingliederungshilfe. Ab 2020 erhalten sie die Leistungen der Eingliederungshilfe auf Grundlage der Regelungen des SGB IX. Beispiele sind betreute Wohnformen, das Budget für Arbeit und die Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen oder alternativen Anbietern, Ambulante Leistungen der Sozialpsychiatrie (ASP) oder Frühförderung für Kinder.