Geflüchtete, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, haben es zur Zeit schwer, tatsächlich an die ihnen zustehenden Leistungen zu kommen. Beratungsstellen berichten von verzweifelten Menschen, die wochen- und monatelang keine Grundsicherungsleistungen nach dem AsylbLG erhalten. Grund dafür ist die zentralisierte Zuständigkeit des Amtes für Migration seit dem 1. Januar 2023. Dirk Hauer, Migrationsexperte des Diakonischen Werks Hamburg: „Die Umstellung der Zuständigkeit hat zu unerträglich langen Bearbeitungszeiten geführt. Inzwischen gibt es Fälle, in denen Menschen seit dem Zuständigkeitswechsel keinen Cent bekommen haben. Zudem erfolgen Rückmeldungen an Beratungsstellen sehr verzögert, und die Erreichbarkeit per Telefon oder E-Mail ist für Betroffene und Berater*innen äußert schwierig geworden.“
Insbesondere wenn es um Leistungsansprüche und existenzielle Fragen geht, sollten sich Menschen auf schnelles Behördenhandeln ohne Verzögerungen verlassen können. Dirk Hauer: „Leistungsgewährende öffentliche Stellen müssen für jede und jeden schnell und gut erreichbar sein, im Zweifel auch direkt und analog. Das gilt erst recht für Personen, denen es nicht leichtfällt, Behördensprache zu verstehen oder sich selbst und ihr Anliegen verständlich zu machen.“
Das Diakonische Werk Hamburg fordert deshalb, dass Leistungen so lange weiter gewährt werden, bis Anträge geprüft und beschieden sind. Dirk Hauer: „Wenn aus welchen Gründen auch immer schnelles Behördenhandeln nicht möglich ist, so darf das nicht zu Lasten der Leistungsberechtigten gehen.“
Für inhaltliche Fragen steht Ihnen gern Bettina Clemens unter Tel. 040-30620-242 oder clemens@diakonie-hamburg.de zur Verfügung.