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Finanzierung des Anerkennungsverfahrens - Stipendienprogramm der Stadt Hamburg

Vor Beginn und während eines Anerkennungsverfahrens stellt sich oft heraus, dass sowohl für die Bearbeitung der Anträge als auch für die Ausstellung eines Bescheides über eine volle Gleichwertigkeit von den zuständigen Anerkennungsstellen hohe Kosten entstehen.

Um die Finanzierung für viele Personen mit ausländischen Abschlüssen zu ermöglichen, hat die Freie und Hansestadt Hamburg ein Stipendienprogramm aufgelegt. Ziel ist, dass diese Zielgruppe ihre fachlichen Qualifikationen adäquat einsetzen kann und Hamburg somit sein Fachkräftepotential nutzt. Die nachrangigen Mittel für dieses Programm stellt die Stadt Hamburg über die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration zur Verfügung. 

Das Stipendienprogramm beinhaltet zwei Bausteine:

  1. Zuschüsse zu Kosten im Zusammenhang mit dem Anerkennungsverfahren
    Für Kosten, die im Zusammenhang mit der Anerkennung entstehen, z.B. Gebühren für die Verfahren, für notwendige Kurse oder Prüfungen, kann ein Einmalzuschuss bis zu 4.000,00 Euro gewährt werden. Für die über 4.000,00 Euro hinausgehenden Kosten kann ein zinsloses Darlehen bis zu einer Höhe von 6.000,00 Euro (in Ausnahmefällen 10.000,00 Euro) gewährt werden.
  1. Stipendium zur Sicherung des Lebensunterhalts:
    Für die Dauer von einer Anpassungsmaßnahme, die für die Anerkennung des Berufes erforderlich ist (maximal 36 Monate), kann ein monatliches Stipendium gewährt werden, dessen Höhe sich nach den Kriterien für das elternunabhängige BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) berechnet. Es kann nur bei nachgewiesenen Einkommensverlusten gewährt werden.

Die genaue Höhe ist abhängig vom Einkommen, Vermögen und dem Familienstand.

  • 50% der Summe werden monatlich als zinsloses Darlehen ausgezahlt und müssen später zurückgezahlt werden.
  • 50% der Summe sind ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt wird.


Voraussetzungen für einen Antrag auf ein Stipendium/Zuschuss

  1. Sie haben einen ausländischen Abschluss, den Sie anerkennen lassen möchten?
  2. Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Hamburg und möchten in Hamburg arbeiten?
  3. Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel?
  4. Sie sind zurzeit arbeitslos oder arbeitssuchend oder arbeiten unterhalb Ihres eigentlichen Qualifikationsniveaus?
  5. Sie sind im Leistungsbezug (ALG II, ALG III oder AsylbLG) und haben eine schriftliche Ablehnung von Agentur für Arbeit oder Jobcenter erhalten?
  6. Sie müssen für die volle Anerkennung an einer Prüfung, einer Anpassungsmaßnahme oder einem Sprachkurs teilnehmen?
  7. Ihr Einkommen beträgt zurzeit weniger als 29.000 EUR jährlich brutto (bei Ehepaaren unter 46.000 EUR).

Wenn Sie alle oben genannten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie um direkte Kontaktaufnahme mit uns, möglichst per E-Mail zaa@diakonie-hamburg.de.

Wir nehmen Ihre Antragsunterlagen entgegen und prüfen diese auf Vollständigkeit, Plausibilität und Förderfähigkeit.  Sind die Voraussetzungen erfüllt, senden wir Ihnen den Link zur Antragstellung über das Kundenportal der Hamburgischen Investitions- und Förderbank und geben eine Empfehlung zur Bewilligung Ihres Antrags.   

Wichtig!

Anträge müssen gestellt werden, bevor die Kosten im Rahmen des Anerkennungsverfahrens (z.B. Verwaltungsgebühren, Übersetzung und Beglaubigung) oder einen Anpassungslehrgang verursacht wurden.  Wenn Sie einen Zuschuss oder ein Darlehen für die Finanzierung einer Maßnahme beantragen möchten, die für die Anerkennung erforderlich ist, sollten Sie sich vor der Bewilligung Ihres Antrags nicht verbindlich für eine kostenpflichtige Maßnahme anmelden.   Rückwirkend kann keine Förderung erfolgen!

Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, kann unter Umständen noch eine Förderung durch den Anerkennungszuschuss des Bundes in Frage kommen. Bitte prüfen Sie hier die Voraussetzungen. 

Wichtig:

Weiterführende Informationen zum Stipendienprogramm finden Sie auf den Seiten der Behörde für ArbeitGesundheitSozialesFamilie und Integration (Sozialbehörde)

Weiterführende Informationen zum Stipendienprogramm (Richtlinie, Bilanz, politische Anfragen)

Informationen zum Anerkennungszuschuss des Bundes