Eine Vielzahl neuer Regelungen und veränderte oder gestrichene Leistungen – insbesondere mit der Umsetzung der „Hartz-Gesetze“ stieg der Beratungsbedarf von Sozialhilfeberechtigten und Erwerbslosen enorm an. Für Menschen mit Existenznöten wurde es immer schwieriger, sich alleine gegenüber der Verwaltung durchzusetzen.
Gleichzeitig waren fast alle sozialen Beratungsstellen finanziellen Kürzungen ausgesetzt und zunehmend überlastet. Daher konnten ihre Mitarbeiter*innen nur noch sehr selten Ratsuchende zu den Ämtern begleiten.
Aus diesem Wissen heraus entstand die Idee, Freiwillige zu suchen und so vorzubereiten, dass sie Hilfeberechtigte auf die Ämter begleiten können. Die „Ämterlotsen“ waren geboren. Ämterlots*innen begleiten nicht im Sinne einer Vertretung (wie im § 13 SGB X Absatz 4 geregelt), sondern eher im Sinne einer Zeugenschaft und moralischen Unterstützung.
Die Resonanz von Ämtern und Behörden war weitgehend positiv. Die Mitarbeiter*innen erhofften sich, dass Missverständnisse, die durch Kommunikationsprobleme oder emotionale Angespanntheit entstehen, schneller geklärt werden können. Ämterlots*innen können in so einem Fall nicht nur als Zeug*innen beider Seiten fungieren, sondern zusätzlich vermitteln.
Ein Schulungsprogramm ist bedeutender Teil des Projektes. Es dient der Einarbeitung, Beratung und Unterstützung. Viele Freiwillige mit sehr unterschiedlichen Lebensgeschichten haben an regelmäßigen Schulungen zu sozialen, psychologischen und rechtlichen Themen teilgenommen. Darüber hinaus finden regelmäßige Treffen für die Ehrenamtlichen statt. Bei Fragen oder Problemen haben sie stets eine Ansprechpartnerin.
Das Projekt besteht seit November 2003. Die Nachfrage nach Begleitung und Unterstützung steigt seitdem konstant an.