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Gewaltschutzgesetz:
Sie können

  • eine Wohnungszuweisung beantragen d.h ihr Mann/Partner muss die Wohnung verlassen und Sie dürfen weiter darin wohnen.
  • Ein Kontakt- und Näherungsverbot beantragen, d.h. ihr Ehemann/Partner darf sich nicht bei Ihnen melden und nicht in Ihre Nähe kommen

Beide können Sie beim Familiengericht in dem Bezirk, in dem Sie wohnen beantragen.

 

Beratung:


Hilfetelefon gegen Gewalt: 08000 116 016
Tag und Nacht erreichbar

BIFF (Beratung und Information für Frauen)

  • Altona: 040 - 39 67 62
  • Harburg: 040 - 77 76 02
  • Winterhude 040 - 280 79 07

Interkulturelle Beratungsstellen bei häuslicher Gewalt:

  • I.bera: 040 / 350 17 72 26
  • Lâle: 040 / 30 22 79 78

Savîa - Steps against voilence: 040 -350177253

Unterstützung und Beratung bei Gewalt gegen Geflüchtete in Hamburger Erst- und Folgeunterkünften

 

Kontakt zum ServiceCenter Kirche und Diakonie

Wenn Sie zu Ihren Fragen auf unserer Seite keine Antworten gefunden haben, hilft Ihnen das ServiceCenter Kirche und Diakonie Hamburg gerne weiter.

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