Gewaltschutzgesetz:
Sie können
- eine Wohnungszuweisung beantragen d.h ihr Mann/Partner muss die Wohnung verlassen und Sie dürfen weiter darin wohnen.
- Ein Kontakt- und Näherungsverbot beantragen, d.h. ihr Ehemann/Partner darf sich nicht bei Ihnen melden und nicht in Ihre Nähe kommen
Beide können Sie beim Familiengericht in dem Bezirk, in dem Sie wohnen beantragen.
Beratung:
Hilfetelefon gegen Gewalt: 08000 116 016
Tag und Nacht erreichbar
BIFF (Beratung und Information für Frauen)
- Altona: 040 - 39 67 62
- Harburg: 040 - 77 76 02
- Winterhude 040 - 280 79 07
Interkulturelle Beratungsstellen bei häuslicher Gewalt:
- I.bera: 040 / 350 17 72 26
- Lâle: 040 / 30 22 79 78
Savîa - Steps against voilence: 040 -350177253
Unterstützung und Beratung bei Gewalt gegen Geflüchtete in Hamburger Erst- und Folgeunterkünften