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Hilfe für schwangere Frauen in einer Notlage

Hilfe für schwangere Frauen in einer Notlage

  • Sie sind schwanger?
  • Sie haben Sorgen, Probleme oder Fragen?
  • Sie wollen einen Antrag auf finanzielle Hilfen stellen?
  • Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Hamburg?
  • Sie besitzen einen Nachweis über die Schwangerschaft (Mutterpass/ärztliche Bescheinigung)?

 

Vereinbaren Sie einen Termin in einer Beratungsstelle. Im Beratungsgespräch wird geklärt, ob Sie einen Antrag auf Hilfen aus der Bundesstiftung Mutter und Kind stellen können.

Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Hamburg

Beratungsstelle für Frauen, Familie und Schwangere
Wartenau 5
22089 Hamburg

Telefon 040-25 49 25 91
Mo. 10-12 Uhr
Mi. 16-18 Uhr
Do. 10-12 + 14-16 Uhr
Sprachen: deutsch, englisch, polnisch

Beratungsstelle für Frauen, Familie und Schwangere (Altona)
Schomburgstr. 120
22767 Hamburg

Telefon 040-41 43 67 00
Mo. 13-15 Uhr
Di. 16-18 Uhr
Do. 10-12 Uhr
Sprachen: deutsch, englisch

Diakonisches Werk Hamburg
Königstr. 54
22767 Hamburg

Telefon 040-30 620 208
Mo., Di., Do., Fr. 9-11 Uhr
Sprachen: deutsch, englisch, polnisch, türkisch, russisch, 

Wie hilft die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" in Hamburg schwangeren Frauen in einer Notlage

Die Stiftung unterstützt werdende Mütter in einer finanziellen Notlage.So können beispielsweise Mittel für eine Erstausstattung des Säuglings, Bekleidungsgeld für Schwangere und eine Beihilfe für einen Umzug in eine neue Wohnung gewährt werden. Die Leistungen orientieren sich dabei an den individuellen Lebensverhältnissen der Schwangeren. Die Mittel der Stiftung sind nicht als Einkommen auf andere Sozialleistungen anzurechnen (u.a. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe). Auf die Stiftungsmittel besteht kein Rechtsanspruch.

Wo ist der Antrag auf Bundesstiftungsmittel zu stellen
Der Antrag auf finanzielle Unterstützung kann im Rahmen einer Schwangerenberatung bei den genannten Beratungsstellen erfolgen. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Über die Möglichkeiten der finanziellen Hilfen hinaus, erhalten Sie auf Wunsch ausführliche Informationen zum Thema Familien- und Lebensplanung, Schwangerschaft und Geburt.

Um Stiftungsmittel zu erhalten, muss die persönliche Notlage glaubhaft dargelegt werden. Dazu überprüfen die Beratungsstellen unter anderen auch die Einkommensverhältnisse.

Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Beratungstermin. Die Mittel der Bundesstiftung zwingend vor der Geburt zu beantragt werden.

Was ist noch wichtig?
Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ wurde auf Initiative der Bundesregierung im Jahr 1984 gegründet. Erklärtes Ziel ist es, schwangeren Frauen, die sich in einer Notlage befinden, finanziell zu entlasten. Eine gezielte finanzielle Hilfe soll aktuelle Engpässe entschärfen und die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern.

 

Weiterführende Informationen: http://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/

Kontakt zum ServiceCenter Kirche und Diakonie

Wenn Sie zu Ihren Fragen auf unserer Seite keine Antworten gefunden haben, hilft Ihnen das ServiceCenter Kirche und Diakonie Hamburg gerne weiter.

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