Was es kostet, wenn Sie mit einer Demenzerkrankung in ein Heim oder eine betreute Wohngemeinschaft ziehen, erfahren Sie hier:
A. Die Kosten für einen Heimplatz setzen sich aus vier Bestandteilen zusammen:
1. die allgemeinen Pflegeleistungen
2. die Unterkunft (hier sind Betriebs- und weitere Kosten gemeint, wie Wäscheversorgung und Veranstaltungen)
3. die Verpflegung
4. Investitionskosten (vergleichbar mit der Nettokaltmiete)
Die Höhe des Gesamtheimentgelts ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad. Der von Ihnen zu bezahlenden Eigenanteil ist jedoch in den Pflegegraden 2-5 gleich hoch. Eine Ausnahme gilt für den Pflegegrad 1, für den von der Pflegeversicherung lediglich ein Zuschuss von 125 € gewährt wird. Variabel ist jeweils die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung, abhängig vom Pflegegrad. Die Pflegeversicherung bezahlt einen Zuschuss, dessen Höhe von der Pflegestufe abhängt.
Der Zuschuss beträgt monatlich (Stand 1.1.2017, gilt weiterhin ab 1.1.2022):
Pflegegrad 1: Zuschuss in Höhe von 125 €
Pflegegrad 2: 770 €
Pflegegrad 3: 1.262 €
Pflegegrad 4: 1.775 €
Pflegegrad 5: 2.005 €
Im Informations-Flyer "Und wo bleibt Ihr Geld?" sind die durchschnittlichen Preise eines Heimplatzes in diakonischen Senioren- und Pflegeheimen in Hamburg ab 2021 genannt.
Unsere Einrichtungen beraten Sie gern beim Ausfüllen von Anträgen und stellen den Kontakt zur Sozialbehörde her, wenn Ihre eigenen Mittel nicht ausreichen, den Aufenthalt in unseren diakonischen Einrichtungen zu finanzieren.
B. Die Kosten für einen Platz in einer Wohngemeinschaft in einer unserer Einrichtungen sind in etwa so hoch wie ein normaler Heim-Platz. Die Höhe des Gesamtheimentgelts ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad. Der von Ihnen zu bezahlenden Eigenanteil ist jedoch in den Pflegegraden 2-5 gleich hoch. Eine Ausnahme gilt für den Pflegegrad 1, für den von der Pflegeversicherung lediglich ein Zuschuss von 125 € gewährt wird. Auf Grund einer besseren personellen Ausstattung ist der einheitliche Eigenanteil in einer stationären Wohngemeinschaft jedoch höher als in einer Pflegeeinrichtung, die nicht nach dem stationären Wohngemeinschaftskonzept arbeitet.
Variabel ist jeweils die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung, abhängig vom Pflegegrad. Diese unterscheiden sich nicht von den oben aufgelisteten Zuschüssen.
Was Sie für einen Platz in einer selbstverwalteten WG bezahlen müssen, können wir an dieser Stelle nicht genau ausführen. Denn das hängt von der Größe und Lage der Wohnung ab. Hier erhalten Sie jedoch einige Anhaltspunkte:
1. Miete
2. Ambulanter Pflegedienst
3. Kosten für die Haushaltsführung, die von allen Mitbewohnern gemeinsam getragen werden und eventuell Kosten für gemeinsame Aktivitäten und Anschaffungen
Wenn Sie über wenig Geld verfügen, können die Kosten möglicherweise vom Amt für Grundsicherung (Sozialamt) übernommen werden. Fragen Sie gerne in unseren Einrichtungen um Rat!
Müssen sich Verwandte an den Kosten beteiligen?
Das Amt für Grundsicherung fordert in manchen Fällen die Kinder von pflegebedürftigen Personen dazu auf, sich an den Kosten zu beteiligen. Die Höhe des eingeforderten Betrags richtet sich nach dem Einkommen und dem Vermögen.