Ambulant betreute Wohngemeinschaften stehen sozusagen in Selbstverantwortung. In den selbstverantworteten Wohngemeinschaften leben bis zu zehn Personen als Mieter in einer gemeinsamen Wohnung. Sie üben das Hausrecht aus und haben die Schlüsselgewalt inne. Da bisher diese Wohngemeinschaften vor allem für Menschen mit Demenz initiiert wurden, ist hier natürlich die Unterstützung von Angehörigen oder gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuern notwendig.
Die Mieter bzw. ihre bevollmächtigten Angehörigen oder gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuer spielen eine entscheidende Rolle. Sie sind für die Grundfragen der Organisation des Wohnalltags verantwortlich und wählen gemeinsam einen Pflegedienst aus, der mit der Betreuung und Pflege der Mietergemeinschaft beauftragt wird. Dieser schließt mit jedem Mieter/jeder Mieterin einen individuellen Pflegevertrag ab und ist „Gast“ in der privaten Wohnung der WG-Mitglieder. Von seiten des Pflegedienstes wird eine Rund-um-die-Uhr Betreuung sichergestellt.
Um sich über das Zusammenleben und die Alltagsgestaltung in der WG zu verständigen, bilden die pflegebedürftigen Menschen oder ihre gesetzlichen Vertreter ein Gremium. Sie treffen sich regelmäßig, entscheiden gemeinsam über wichtige Fragen und legen schriftlich fest, wie sie zusammenarbeiten und mit dem Vermieter sowie dem Pflegedienst kooperieren wollen.