Der Arbeitsbereich Drittmittelförderung (DM) ist zuständig für die Akquise öffentlicher Zuwendungen des Bundes, des Landes, der Hamburger Bezirke sowie der europäischen Union. Außerdem werden Fördermittel bei den Soziallotterien, Bußgeldfonds und anderen Stellen beantragt und bewirtschaftet.
Die Drittmittelförderung informiert die Mitgliedsorganisationen über Rechtsgrundlagen und Regelungsbereiche sozialwirtschaftlicher Finanzierungsfragen wie Leistungsentgelte, Förderprogramme und öffentliche Zuwendungen (EU, Bund, Land und auf der Ebene der Hamburger Bezirke)
Sie berät bei der Antragstellung und übergeordneten Fragen des Vergabe- und Zuwendungsrechts.