Die Verbände der Leistungserbringer, die FHH als Trägerin der EGH und die Landesarbeitsgemeinschaft für Menschen mit Behinderungen haben sich in einem Letter of Intent auf ein gemeinsames Verfahren zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Hamburg verständigt. Dieses Verfahren soll die im LRV SGB IX manifestierten Leitplanken für den Umsetzungsprozess in 2019 konkretisieren und die erforderliche Struktur mit den Zielen der Personen-, Leistungs- und Wirkungsorientierung sowie der gesteigerten Autonomie und Selbstbestimmung für die leistungsberechtigten Menschen vorgeben. Die ersten Aufträge wurden gemeinsam erledigt und damit Meilensteine für die Umsetzung der Anforderungen des BTHG im Sinne aller Beteiligten gesetzt.
Konkret haben sich die Vertreter des Begleitmanagements LRV SGB IX mit Inkrafttreten des LRV SGB IX am 19.12.2018 zum Auftrag gemacht, den Vertragstext nebst seiner Anlagen formal zu überprüfen und die seinerzeit zurückgestellten Anlagen 5.5.2 (Kalkulation Besondere Wohnformen), 5.5.3 (Kalkulation Besondere Wohnformen Sozialpsychiatrie) und 5.5.5 (Kalkulation Besondere Wohnformen Sucht) auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse des Hamburger Modellprojektes zur Trennung der Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen (Flex) zu erstellen.