Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verfassungswidrig ist. Dagegen hatten schwer kranke Menschen, Ärzte und Sterbehilfevereine geklagt.
Diakoniechef Landespastor Dirk Ahrens: „Das Bundesverfassungsgericht hat einerseits die Schwächen der bisherigen Regelung deutlich gemacht, andererseits ausdrücklich betont, dass die Politik sehr wohl das Recht hat, die Suizidhilfe zu regulieren. Das muss sie jetzt schnellstens tun. Denn Beihilfe zum Suizid darf nicht zur preiswerten Alternative für eine aufwändige Sterbebegleitung werden. Kranke und Alte dürfen keinesfalls auf medizinische Maßnahmen verzichten, weil sie denken, dass ihre Behandlung zu teuer für die Angehörigen wird. Todkranke Menschen brauchen am Ende ihres Lebens die bestmögliche Hilfe und Versorgung. Für die Diakonie stehen Nächstenliebe und Mitmenschlichkeit an erster Stelle, nicht Gewinn und Profit.“