Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) zieht die Diakonie Hamburg eine positive Bilanz – mehr als 20.000 Menschen mit ausländischer Bildungs- und Berufsqualifikation haben seitdem das Beratungsangebot der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) in Anspruch genommen. Mit der Anerkennungsberatung werden qualifizierte Menschen mit Fluchtgeschichte sowie weitere qualifizierte Neuzugewanderte frühzeitig über ihre beruflichen Möglichkeiten informiert und sie werden dabei unterstützt sich gezielt für eine ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsaufnahme und ein Leben in Deutschland vorzubereiten – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem jeweiligen Aufenthaltsstatus. Während über das Anerkennungsgesetz selbst Klarheit herrscht, gibt es jedoch bisweilen noch Unsicherheiten im Umgang damit, z.B. seitens der Unternehmen, aber teilweise auch bei Behörden. Daher ist es notwendig, weiter über die Möglichkeiten zu informieren, die das Gesetz eröffnet. Für einen nachhaltigen Erfolg unseres Beratungsangebotes und Anerkennungsverfahrens arbeiten wir in enger Verzahnung mit zuständigen Anerkennungsstellen, Kammern und Berufsverbänden.
„Auch wenn das Anerkennungsgesetz für viele in Deutschland lebenden ausländischen Fachkräfte zu spät kam, stellen das Bundesgesetz BQFG und die nachfolgenden Landesgesetze ein klares Bekenntnis zur Willkommenskultur in Deutschland dar.“ Rahela Abdullah, Leiterin des IQ Teilprojektes „Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA)“ im Diakonischen Werk Hamburg.
„Wir alle wissen, was ein Berufs- oder Studienabschluss im Leben eines Menschen in unserer Gesellschaft bedeutet. Er ist die Eintrittskarte in die Arbeitswelt und verschafft die Möglichkeit einer gewissen finanziellen Autonomie. Daher ist die Anerkennung der Abschlüsse ein immens wichtiger Meilenstein auf dem Weg der Integration - nicht nur in den Arbeitsmarkt, sondern auch in die hiesige Gesellschaft“, sagt Dr. Korinna Heimann, Fachbereichsleiterin für Migrations- und Frauensozialarbeit im Diakonischen Werk Hamburg.
Beispiele aus der Beratungspraxis:
- Die Mehrheit der Ärzte und Ärztinnen, die 2014 und 2015 als Geflüchtete nach Deutschland kamen, praktiziert dank des BQFG bereits in ihren Berufen. Denn sie dürften schon während des Asylverfahrens einen Antrag auf Erteilung einer ärztlichen Approbation stellen, der unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihren Aufenthaltsstatus bearbeitet wurde. Sie dürften die für die Approbation erforderlichen Prüfungen ablegen und ihre Approbationsurkunde erhalten.
- Das Gesetz hilft auch Fachkräften mit nicht reglementierten Berufen, wie unserem polnischen Ratsuchenden, der trotz einer abgeschlossenen Berufsausbildung als „Maler- und Lackierermeister“ jahrelang als Malerhelfer eingestellt war. Er hat nun durch die Feststellungsprüfung seiner ausländischen Qualifikation seinen Wissenstand in dem Beruf nachweisen können und arbeitet inzwischen als qualifizierte Fachkraft.
Hintergrund:
Das Gesetz regelt seit dem 1.4. 2012 das Verfahren zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen und Abschlüssen. Menschen aller Nationalitäten haben in Deutschland dadurch einen allgemeinen Anspruch auf Feststellungsprüfung der Gleichwertigkeit und Anerkennungsverfahren ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit vergleichbaren deutschen Berufsabschlüssen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem jeweiligen Aufenthaltsstatus. Das Hamburgische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – HmbBQFG – wurde als erstes Landesgesetz verabschiedet und gewährt diesen entscheidenden Rechtsanspruch auf eine Anerkennungsberatung für alle Menschen mit ausländischen Bildungs- und Berufsabschlüssen in Hamburg.
Die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) der Diakonie Hamburg als Teil des Hamburg Welcome Center (HWC) hilft bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Sie informiert bei Fragen rund um das Anerkennungsgesetz, Finanzierungsmöglichkeiten von Anerkennungsverfahren und organisiert Schulungen und Fachveranstaltungen. Um den Bedarf der Ratsuchenden entgegenzukommen, bieten wir ausführliche Einzelberatungsgespräche in verschiedenen Formen der Beratung und in verschiedenen Sprachen.
Das Projekt „Zentrale Anlaufstelle Anerkennung“ wird im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung“ (IQ) durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Dr. Korinna Heimann, Fachbereichsleitung Migration und Frauensozialarbeit, 040 30620-219, heimann@diakonie-hamburg.de
Rahela Abdullah, Leiterin des IQ-Projektes „Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA), 040 30620-254, abdullah@diakonie-hamburg.de