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Pressemeldung:Istanbul-Konvention vorbehaltlos umsetzen: Gewaltschutz auch bei eheabhängigem Aufenthalt gewährleisten

Datum:
20. Jan. 2021

Drei Jahre nach Inkrafttreten der sogenannten Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen am 1. Februar gibt es in der Umsetzung noch immer dringenden Handlungsbedarf, etwa im Hinblick auf Gewaltschutz bei eheabhängigem Aufenthalt. Dies betrifft Verheiratete, die nach dem Zuzug zu einem Partner oder einer Partnerin in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, die für drei Jahre an die Ehe gebunden ist. Wird die Ehe gelöst, verliert die zugezogene Person diese, obwohl laut des Abkommens in einem solchen Fall eine eigenständige Aufenthaltsgenehmigung von begrenzter Dauer gewährt werden muss. Selbst bei einer Flucht ins Frauenhaus riskiert das Opfer seinen Aufenthalt. Die einzige Möglichkeit bietet ein Härtefallantrag, der mit großen Hürden und unsicherem Ausgang verbunden ist und bei dem eine hohe Beweislast bei den Betroffenen liegt. Von den Ausländerbehörden werden in der Regel nur Beweise wie medizinische Gutachten, Strafanzeigen oder polizeiliche Ermittlungsverfahren anerkannt. Zum Teil reicht selbst dies zur Glaubhaftmachung nicht aus.

Stellungnahmen von Fachberatungsstellen oder Frauenhäusern werden meist als nicht ausreichend bewertet. Zudem werden vermeintlich „leichte“ Formen der Gewalt oft als „normale“ eheliche Streitigkeiten gewertet. Betroffene müssen also erst warten, bis die Gewaltspirale weiter eskaliert, bevor sie die erforderlichen Schritte für den eheunabhängigen Aufenthalt einleiten können.

„Das ist eine folgenschwere Verharmlosung von Gewalt, die dem Gewaltschutz diametral entgegensteht“, führt Stefanie Leich, Leiterin des Frauenhauses des Diakonischen Werkes, aus.

In der Praxis erleben wir es oft, dass Frauen in der Gewaltbeziehung bleiben“, berichtet Sabine Bender, Koordinatorin der Beratungsstelle savîa. „Sie verharren in einer untragbaren Situation, bis sie nach drei Jahren einen eheunabhängigen Aufenthalt erhalten – mit unabsehbaren Risiken für die betroffene Frau und häufig auch deren Kindern.“

Das Diakonische Werk Hamburg fordert daher die Stadt Hamburg auf,

  • sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Opfern von Gewalt, deren Aufenthaltsstatus von dem ihres Ehegatten abhängt, bei einer Auflösung der Ehe eine eigenständige Aufenthaltsgenehmigung von begrenzter Dauer gewährt wird
  • im Falle eines Härtefallantrags eine plausible Darstellung als ausreichend anerkannt wird, wie es auch in der Verwaltungsvorschrift des Bundesinnenministeriums festgelegt ist
  • für die Bearbeitung von Härtefallanträgen nach häuslicher Gewalt in der Hamburger Ausländerbehörde fachlich geschulte Mitarbeitende einzusetzen

Ohne diese Maßnahmen sind Menschen mit eheabhängigem Aufenthalt weder vor Gewalt geschützt, noch ist die Istanbul-Konvention umgesetzt. 

Hintergrund:

Die Istanbul-Konvention ist der erste völkerrechtliche Vertrag, mit dem umfassende und spezifische Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sowie zum Schutz der Opfer formuliert wurden. Gemäß Artikel 59 Abs. 2 muss Opfern von Gewalt, deren Aufenthaltsstatus von dem ihres Ehepartners oder ihrer Ehepartnerin abhängt, bei einer Auflösung der Ehe eine eigenständige Aufenthaltsgenehmigung von begrenzter Dauer gewährt werden. Gegen diesen Artikel hat Deutschland einen Nichtanwendungsvorbehalt eingelegt, womit die Rechtswirksamkeit des Artikels 59 ausgeschlossen wird.

Das Diakonische Werk Hamburg betreibt seit 27 Jahren ein Frauenhaus in Hamburg. Der Mitgliedsverein verikom Verbund für Interkulturelle Kommunikation und Bildung e.V. unterhält verschiedene Fachberatungsstellen im Gewaltschutz und der Migrationssozialarbeit.

 

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Wiebke Dördrechter, Referentin Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 040-30620-384 oder w.doerdrechter@diakonie-hamburg.de

Für inhaltliche Fragen stehen Ihnen zur Verfügung:

Stefanie Leich, Einrichtungsleitung Frauenhaus, unter 040 243445 oder leich@diakonie-hamburg.de

Sabine Bender, Koordinatorin savîa steps against violence Tel 040 350177253 savia@verikom.de

Kontakt zum ServiceCenter Kirche und Diakonie

Wenn Sie zu Ihren Fragen auf unserer Seite keine Antworten gefunden haben, hilft Ihnen das ServiceCenter Kirche und Diakonie Hamburg gerne weiter.

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