Gestern hat die Bürgerschaft den Senatsantrag auf Überprüfung der Freistellungsgebiete angenommen. Diakonie-Chef Dirk Ahrens: „Wir hoffen, dass der Senat an einer Beendigung der Freistellungen zum Juni diesen Jahres arbeitet. Dadurch erhalten wir jährlich bis zu 500 dringend benötigte Wohnungen für Menschen in Not und zusätzlich gewinnen wir nochmal genau so viele Sozialwohnungen. Das wäre ein wichtiger Beitrag zur Linderung der Wohnungsnot für arme und benachteiligte Haushalte. Hamburg darf darauf nicht verzichten!“
Ansprechpartner für Rückfragen: Stephan Nagel, Diakonisches Werk Hamburg, Telefon: 040 30620-221, nagel@diakonie-hamburg.de
Hintergrund
In Freistellungsgebieten sind Wohnungsbaugesellschaften von der Pflicht befreit, ihre staatlich finanzierten Wohnungen auch tatsächlich an bedürftige Menschen zu vermieten.
Die Zahl der unversorgten Wohnungsnotfälle hat sich von 6.484 im Jahr 2010 auf rund 12.000 zum Jahresbeginn 2020 erhöht. Gleichzeitig wurden in den letzten 10 Jahren im Durchschnitt jährlich nur 79 Wohnungen für Wohnungsnotfälle neu geschaffen. Das 2016 verkündete Ziel, jährlich 300 Wohnungen für diesen Personenkreis neu zu bauen, hat der Senat kontinuierlich verfehlt.