Kosten
Mit den Gesetzen zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wurden Regelungen innerhalb des AufenthG und der BeschV geändert und neu geschaffen. Neben Erleichterungen bei den bisherigen Regelungen (erleichterte Regelungen zur Blauen Karte, mehr Zuverdienstmöglichkeiten für Studierende etc.) wurden ganz neue Tatbestände eingeführt. So ist z.B. eine Beschäftigung auch ohne im Inland anerkannten Abschluss, oder in bestimmten Fällen auch ganz ohne Qualifikation möglich. Des Weiteren wurden die Regelungen zur Nachqualifizierung im Inland erweitert, so dass die Verfahren und Maßnahmen im Zusammenhang von Feststellungsverfahren zur Gleichwertigkeit auch im Inland möglich sind. Der Nachzug von Eltern und Schwiegereltern ist ohne Härtegründe möglich.
Die Fortbildung stellt die Neuregelungen vor und beleuchtet mögliche Vor- und Nachteile einzelner Bestimmungen. Sie richtet sich insbesondere an Personen, die mit der Beschäftigung von Personen aus dem Ausland befasst sind wie Personalabteilungen, entsprechende Beratungsstellen, Arbeitgebende und Arbeitnehmende.
Zielgruppe: Personalabteilungen, Beratungstellen